Theorieunterricht:
Montag und Mittwoch von 18:00 bis 19:30 Uhr
Freitag von 17:00 bis 18:30 Uhr
Wie häufig Sie zum Theorieunterricht gehen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie bereits einen Führerschein gemacht haben oder nicht. Machen Sie zum ersten Mal einen Führerschein, so verlangt der Gesetzgeber, dass Sie umfassend geschult werden in Sachen theoretischer Kenntnis.
Konkret bedeutet das:Bevor Sie zur theoretischen Prüfung zugelassen werden, muss Ihr Fahrlehrer nachweisen, dass Sie an mindestens 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten teilgenommen haben. Falls Sie bereits einen Führerschein gemacht haben und noch die Fahrerlaubnis für eine zusätzliche Führerscheinklasse erwerben wollen, nimmt man an, dass Sie „fit“ in Sachen theoretischer Grundausbildung sind – in diesem Fall reduzieren sich die Mindestunterrichtsstunden auf 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
Kommen in beiden Fällen noch klassenspezifische Sonderunterrichtsstunden hinzu. Hier werden die Problematiken beim Führen des von Ihnen gewünschten Fahrzeuges behandelt.
Als Beispiel: Möchten Sie die Führerscheinklasse A (Motorrad) absolvieren, so benötigen Sie hierbei nochmals 4 Sonderstunden à 90 Minuten, beim Absolvieren der Führerscheinklasse B (Auto) hingegen nur noch weitere 180 Sonderminuten.
Nähere und weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unserer Fahrschule.
Unsere Empfehlung:
Wer es zeitlich einrichten kann, sollte einen Intensivkurs besuchen, den wir meistens in den Ferien anbieten. Bei diesem Intensivkurs werden Ihnen in einer Woche alle nötigen Kurse erteilt und Sie können dann mit dem Lernen der Fragebögen beginnen.